Die Wochendämmerung

Politik, Gesellschaft, Quatsch. Der Podcast mit Katrin Rönicke & Holger Klein

Bundesnotbremse, Intensivstationen, Schul-Bildung, Mietendeckel und Truppenrückzug

| 12 Kommentare

Wer bremst die Bremser?

Die Stimmung in Belarus, Sigma nochmal erklärt, welche Coronaregeln gelten sollen, Bericht von der Intensivstation, Untersuchung in Brasilien, was der Ever Given-Unfall kostet, OECD-Studie, Sommerferien, Sham über Truppenabzug aus Afghanistan, Mietendeckel, Syrien und Klima vor 8.

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Faktencheck

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12 thoughts on “Bundesnotbremse, Intensivstationen, Schul-Bildung, Mietendeckel und Truppenrückzug

  1. Markus sagt:

    Moin zusammen,

    im Zusammenhang mit Madoff erinnere ich mich an ein Detail, dass auch in der damaligen Anstalt aufgegriffen wurde. Nämlich, dass das FBI bei Madoff eingeritten ist und Madoff vom Agenten befragt wurde mit dem Satz: „Wir sind hier, um herauszufinden, ob es eine harmlose Erklärung gibt.“ Woraufhin Madoff geantwortet hat: „Es gibt keine harmlose Erklärung.“

    Und wo Holgi mich daran erinnert hat, habe ich den Entschluss gefasst, Madoffs Erwiderung viel öfter zu gebrauchen. Ein schönes Wochenende für Euch zwei und alle anderen am Podcast Beteiligten.

  2. David sagt:

    In meinem Leistungskurs Mathematik damals gaben wir in den Winterferien auch 4 Tage „Schule“ gemacht. Wir sind mit dem Mathelehrer in eine Jugendherberge gefahren und haben halbtags alte Abituren nachgerechnet. Und nachmittags mal die Stadt angesehen und auch mal Pferde geritten. 😉
    Es gab 2 Mathe-LK, unserer war 5NP besser als der andere bei der Abi-Klausur. Und auch der große Hängekandidat ist durchgekommen.

  3. David sagt:

    Merkel und (Kranken)Pflege… da war doch mal was?
    https://www.youtube.com/watch?v=WClqdJSgsok

  4. hilti sagt:

    Bei Afghanistan hätte ich die jeweils maximal gleichzeitig dort stationierten Soldaten interessanter gefunden als die Summe der über die letzten 20 Jahre dort stationierten. Ich glaube ja, dass es unter anderem auch daran gescheitert ist, dass nie genug gleichzeitig dort waren um das Land richtig unter Kontrolle zu bringen.

    Lorem Ipsum ist wirklich nur ein Blindtext, der nichts bedeutet. Zitat Wikipedia:
    „Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisici elit, …“ ist ein Blindtext, der nichts bedeuten soll, sondern als Platzhalter im Layout verwendet wird, um einen Eindruck vom fertigen Dokument zu erhalten. Die Verteilung der Buchstaben und der Wortlängen des pseudo-lateinischen Textes entspricht in etwa der natürlichen lateinischen Sprache. Der Text ist absichtlich unverständlich, damit der Betrachter nicht durch den Inhalt abgelenkt wird.

    Toller letzter Satz. 😀

  5. Toby sagt:

    Über das Bitcoin-Ding war ich auch gestolpert, und laut Spiegel war genau der hohe Stromverbrauch einer der Gründe, warum er es den Grünen gespendet hat: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-erhalten-rekordspende-von-bitcoin-millionaer-a-a8952711-34fe-4358-aec1-2e96e5ed0bc9

  6. Tarifkenner sagt:

    Danke für die schöne Sendung!

    Zwei Anmerkungen zu (1) der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nach parteipolitischen Kriterien und (2) zum BVerfG-Beschluss zum Berliner Mietendeckel:

    (1) Im Faktencheck berichtete Katharina, dass sich bei der Benennung der BVerfG-Richterinnen (es sind mehrheitlich tatsächlich Frauen, deshalb verwende ich das generische Femininum) sich CDU/CSU und SPD abwechseln und hin und wieder – meist an ihren Koalitionspartner im Bund – ein Benennungsrecht an FDP oder Grüne abtreten.

    Das WAR so, solange CDU/CSU und SPD zusammen im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit hatten, mit der sie die Verfassungsrichterinnen ohne Unterstützung der kleineren Parteien hätten wählen können. (Und so steht es auch noch in der insoweit überarbeitungsbedürftigen Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_des_Bundesverfassungsgerichts#Liste_aller_Richter Unterpunkt „Vorschlag“)

    Nach der Bundestagswahl 2009 hatte Schwarzrot im Bundestag erstmals KEINE Zweidrittelmehrheit mehr, allerdings gingen CDU/CSU mit der FDP eine Koalition ein, so dass Schwarzrot zusammen mit den in die Koalitionsdisziplin eingebundenen FDP-Abgeordneten wieder eine Zweidrittelmehrheit hatten. Die Bundestagswahl 2013 führte mit erdrutschartigen Gewinnen zugunsten der CDU und dem Scheitern der FDP an der Fünfprozenthürde wieder zu einer satten Zweidrittelmehrheit für Schwarzrot. Seit der Bundestagswahl 2017 ist diese aber wieder perdu UND es gibt jetzt auch kein koalitionäres Beiboot. Seitdem KÖNNEN CDU/CSU und SPD die Richterinnenwahl nicht mehr unter sich ausmachen und müssen auch ohne Koalition im Bund die GRÜNEN an der Benennung der Verfassungsrichterinnen beteiligen, zumal die Grünen mittlerweile an 11 von 16 Landesregierungen beteiligt sind und damit ein Blockadepotential auch im Bundesrat haben. Das daraufhin ausbaldowerte Verfahren ist zu kompliziert um es hier zu schildern, ganz gut ist es hier erklärt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterwahlen-bverfg-vorschlag-gruene-erst-nachfolger-vosskuhle/ – wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob das noch aktuell richtig ist.

    Wie sieht es heute konkret aus? Aktuell sind von den 16 Bundesverfassungsrichterinnen
    von der CDU/CS U benannt: sieben
    von der SPD benannt: sechs
    von den Grünen benannt: zwei
    Von der FDP benannt: eine

    Ich sehe hier keine Überrepräsentanz der CDU/CSU. Die SPD hat im Vergleich zur Union 6/7 der Richterinnen benannt, dabei hat die SPD nur etwas mehr als 4/7 der Unionsabgeordneten.

    Der Zweite Senat, der den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, besteht aus acht Richterrinnen, davon hat benannt:
    die CDU/CS U: vier
    die SPD: drei
    die Grünen: eine.
    Wenn sich die Richterinnen des Zweiten Senats von ihrer parteipolitischen Färbung hätte leiten lassen, wäre die Entscheidung über den Berliner Mietendeckel „vier zu vier“ ausgegangen, damit hätte ein Verfassungsverstoß nicht festgestellt werden können. In Wirklichkeit haben aber alle acht Verfassungsrichterrinnen den Berliner Mietendeckel im Ergebnis als verfassungswidrig beurteilt.
    (2) Holger sagt, das Urteil sei nicht zwingend gewesen. Das stimmt insofern, als kaum eine juristische Streitfrage sich „zwingend“ im Sinne von mit mathematischer Eindeutigkeit entscheiden lässt. Dennoch dürften die allermeisten Juristen den – wie gesagt im Ergebnis einstimmigen – Beschluss für richtig halten.
    Die beiden vom Verfassungsblog veröffentlichten und von Holger verlinkten Artikel beeindrucken mich nicht so sehr. Der Artikel von Gather und Rödl liefert ernst zu nehmende juristische Argumente für die Verfassungskonformität des Mietendeckels. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass Rödl der Verfahrensbevollmächtigte des Landes Berlin im Verfahren vor dem BVerfG war, Gather ist seine Assistentin. Die beiden dürfen gar nichts anderes sagen, als dass der Mietendeckel verfassungskonform ist. Rödl ist übrigens Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, nicht aber für Verfassungsrecht.
    Der Artikel von Wihl bezeichnet das Urteil des BVerfG schon im Untertitel seines Aufsatzes als „eklatantes Fehlurteil“, und überzeugt mich noch weniger.
    Der Artikel ist – in deutlichem Gegensatz zu dem Aufsatz von Gather/Rödl – eine juristisch substanzarme Schimpflitanei auf den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, die sehr viel stärker politisch als juristisch motiviert erscheint. Zum Beispiel wirft Wihl dem Bundesverfassungsgericht schon in den ersten zwölf Zeilen des Artikels gleich zweimal vor, es sei politökonomisch“ uninformiert beziehungsweise missgeleitet.
    Das ist aber erstens schon keine richtige juristische Kategorie. Zweitens ist die Weisung des „richtigen“ politökonomischen Wegs extrem abhängig vom jeweiligen politischen Standpunkt des Betrachters. Wo der von Wihl zu verorten ist, wird an seinem folgenden Satz schlaglichtartig deutlich: „Der Gedanke der Sozialisierung im Wirtschaftsleben, wie ihn Art. 15 GG verfassungsrechtlich verankert, könnte eine Renaissance erleben.“
    Art. 15 ist der Grundgesetz-Artikel, mit dem man Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel (also zB Fabriken) in Gemeineigentum überführen kann, also im Prinzip ein sozialistisches Wirtschaftssystem in der Bundesrepublik einführen könnte. (Viele Bundesbürger wissen gar nicht, dass dies nach dem Grundgesetz möglich ist.) Von diesem Artikel wurde in der Bundesrepublik noch nie Gebrauch gemacht. Wie ist es zu verstehen, dass Wihl sich eine „Renaissance“ (WIEDER-Geburt) dieses Gedankens wünscht? Anscheindend knüpft er bewusst an die Wirtschaftsgeschichte der DDR an und dürfte damit nur den Linksaußen-Flügel der Linkspartei hinter sich haben. Um nicht missverstanden zu werden: Es ist natürlich im Staat des Grundgesetzes legitim, den Sozialismus als überlegene Wirtschaftsform zu propagieren. Nur ist diese Auffassung eben in einer krassen Minderheit. Wenn diese Minderheit dem Bundesverfassungsgericht einen Mangel an politikökonomische Kompetenz vorwirft, bedeutet das nur, dass das Bundesverfassungsgericht in etwa den politikökonomischen Ansatz vertritt wie 95 % der deutschen Bürger und 100 % aller je unter dem Grundgesetz amtierenden Bundes- und Landesregierungen.
    Wie ausgesprochen schwach Wihls juristische Argumentation ist, zeigt sich vor allem daran, dass er nicht darlegt, mit welchen juristischen Argumenten und Begrifflichkeiten die Kompetenzgemäßheit des Berliner Mietendeckels zu begründen wäre.
    Wihl ist zwar promovierter Jurist, aber kein Jura-Professor, sondern „Gastprofessor für politische Theorie, Verfassungstheorie und rechtliche Bezüge der Politik am Institut für Sozialwissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin.“
    Ja, es gibt noch einen anderen Professor – und diesmal einen Jura-Professor, und dazu noch aus dem öffentlichen Recht, nämlich Ulrich Battis, der dem Berliner Mietendeckel in einem Rechtsgutachten für den Berliner Senat für verfassungskonform gehalten hat. Battis wurde bereits 2009 emeritiert und war eben auch kein ausgewiesener Verfassungs- sondern ein Verwaltungsrechtler.
    Und spätestens in dieser Gesamtschau ist es schon bezeichnend, dass sich eben kein gestandener Verfassungsrechtler findet, der den Mietendeckel verteidigt. Das ist dann eben wie mit den Haus- und Kinderärzten, die die Pandemiepolitik der Bundesregierung in Grund und Boden kritisieren, aber eben keine virologische oder epidemiologische Kernkompetenz haben.
    Holgers „Zwei Juristen, drei Meinungen“ ist ein auch unter Juristen beliebter Spruch. Und häufig stimmt er auch, weil sich beider Diskussion rechtlicher Streitfragen fast immer Argumente für beide Seiten finden lassen und der Entscheidungsprozess, welche Argumente überwiegen, praktisch nicht formalisiert ist. Es wäre aber auch falsch, jedes Mal wenn sich nicht WIRKLICH ALLE Professoren einig sind, zu folgern, dass das Urteil nicht juristisch, sondern politisch motiviert gewesen sein muss.
    Denn irgendein Professor vertritt immer eine Mindermeinung. Dafür gibt es bei den Professoren schlicht zu viele Spinner. Mal ein Beispiel aus der anderen Ecke. Ein durchaus angesehener Professor vertrat allen Ernstes, dass das allgemeine Gebot, mit dem Auto die Autobahn nur über Autobahnausfahrten zu verlassen, verfassungswidrig und nichtig sei. Denn wenn es Sicht und Verkehrslage es erlauben und kein Mensch und kein fremdes Eigentum (zB ein Weizenfeld) dadurch geschädigt oder gefährdet werde, dürfe man kraft des Grundgesetzes mit seinem Auto an jeder geeigneten Stelle von der Autobahn direkt in den Feldweg einbiegen. „Jura offroad“ war ein ironischer Kommentar dazu.

  7. Morrrk sagt:

    Bei der Bitcoin/Solar-Sache hätte ich es wahrscheinlich schöner gefunden, wenn der Faktencheck gleich an der Stelle eingeschoben worden wäre. Ob 100% oder nur 10 oder 14, das ist trotz der grundsätzlichen Problematik schon ein Unterschied. Verstehe aber, dass der Check in einem separaten Block allein schon zeitlich besser zu handeln ist. Und die Wochendämmerung-Hörerschaft bleibt natürlich eh bis zum Schluss dran. 😉

    P. S. Madoff wird „Made-off“ ausgesprochen.

  8. hilti sagt:

    Mir ist noch was für Holgi eingefallen, der ja immer für wilde Verschwörungstheorien zu haben ist: Was hälst Du von der Idee, dass CDU/CSU die Kanzlerkandidatenkür grad inzenieren um von Corona abzulenken? Denn die deutsche Presse kann ja anscheinend nur ein einzelnes Thema ganz groß bearbeiten.

    1. Katrin sagt:

      bin zwar nicht angesprochen, aber diese Theorie erscheint gerade nicht wenigen naheliegend. Margarete Stokowski twitterte das ebenfalls.

  9. Andreas sagt:

    Ihr habt euch gefragt, warum Gesetze wie die „Bundesnotbremse“ nicht schneller die Parlamente durchlaufen können? Deswegen…

    Einige Textabschnitte wurden aus folgendem Absatz aus dem Gesetz gestrichen:

    „(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.“

    Quelle: Drucksache 19/28444 (bundestag.de)

    Gestrichen wurden

    – „Die Bundesregierung wird ermächtigt“
    – „Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes […]“
    – „Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.“

    Diese Absatz wäre eine Art Türöffner der Bundesregierung für die Entmachtung des Parlaments gewesen.

    1. Katrin sagt:

      Ja nur, weil die Schwurbler natürlich was von wegen „Ermächtigungsgesetz“ draus schustern mussten – das Thema hatten wir ja schonmal kurz in der Sendung.
      Dass das direkt im gleich Satz steht „für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet“ wird dann halt gerne weggelassen. Und alles weitere bezieht sich direkt darauf, womit es auch sofort endet, wenn die Inzidenz wieder drunter liegt, bzw. sowieso endet mit dem 30. Juni, wo der Bundestag neu zustimmen muss.
      Und angesichts der immer wieder in den letzten Monaten – ach was: im letzten JAHR – zurecht bemängelten Langsamkeit der mahlenden Mühlen, finde ich die Sieben-Tage-Regel (die dann auch am 30. Juni endet) angemessen und vertretbar. Man muss einfach schnell reagieren und es bezieht sich nur auf Satz 1 – auch das steht dort.
      Insofern ist die Aussage: „wäre eine Art Türöffner der Bundesregierung für die Entmachtung des Parlaments gewesen“ ziemlicher Lötzinn.

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