Die Wochendämmerung

Politik, Gesellschaft, Quatsch. Der Podcast mit Katrin Rönicke & Holger Klein

Schöffenwahl 2023: Was macht eigentlich eine Schöffin?

| 9 Kommentare

Eigentlich wollte Holger schon immer mal Laienrichter sein, aber wo gerade die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ansteht, hat ihn ein wenig der Mut verlassen. Glücklicherweise kennt er eine Schöffin, die er fragen kann.

Da gerade die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ansteht, hat Holger sich überlegt, sich als Laienrichter zu bewerben. Doch weil er sowieso schon so wenig Zeit hat, hat ihn doch der Mut verlassen.
Glücklicherweise hat er eine alte Bekannte in München, die seit einigen Jahren Schöffin ist, und in dieser Sendung von ihren Erfahrungen erzählt.

Fall ihr Lust auf das Ehrenamt als Laienrichter:in bekommen haben solltet, findet ihr mehr Informationen unter schoeffenwahl2023.de

9 thoughts on “Schöffenwahl 2023: Was macht eigentlich eine Schöffin?

  1. Dirk Görtz sagt:

    Hallo,
    sehr gut! Wichtiges Thema!
    In NRW läuft die SchöffInnenwahl über die Städte und Gemeinden. Man kann sich da melden.
    Einfach auf den Homepages nachsehen.
    Wer beruflich einen pädagogischen Hintergrund hat, kann sich auch als JugendschöffIn bewerben für Jugendstrafrecht.
    VG
    D.

  2. Katrin B. sagt:

    Hallo,

    ich habe mich bei der letzten Wahlperiode informiert, ob Schöffe für mich in Frage kommt und überlege auch dieses Mal wieder.

    Ich habe mich zur letzten Wahl nicht gemeldet, da ich mich in einer etwas unklaren beruflichen Situation befunden habe.
    Ich habe teilweise als Freelancer gearbeitet und da scheint schwierig zu sein seinen Verdienstausfall zu bekommen, da ich nicht nach Stundensatz bezahlt wurde und ich ggf Jobs verloren hätte wenn da eine Schöffentätigkeit dazwischen gekommen wäre.

    Außerdem ist man für 5 Jahre an das Gericht gebunden und bei mir stand ein Umzug in eine anderes Bundesland im Raum, was als Schöffe nicht ganz einfach ist.

    Ich würde mich freuen wenn sich viele Menschen melden für die das Schöffenamt in Frage kommt.

    1. Viktor sagt:

      Ich habe mich in Berlin bei einer Veranstaltung informiert und ein Umzug ist ohne weiteres möglich. Wenn innerhalb Berlin umzieht bleibt man einfach Schöffe. Wenn man in ein anderes Bundesland umzieht, ist man kein Schöffe mehr, weil die Tätigkeit an das Land gebunden ist.

    2. Tim sagt:

      Hallo Katrin,
      den Punkt mit der unklaren beruflichen Perspektive kann ich verstehen, auch wenn es mir persönlich nicht so geht.
      Aber zumindest beim 2. Punkt kann ich dir hoffentlich die Sorgen nehmen.
      So wie sie es uns hier in Niedersachsen erzählten ist ein Umzug (und damit ist natürlich ein offizieller Wechsel des Erstwohnsitzes in einen anderen gerichtlichen Zuständigkeitsbereich gemeint), neben dem Tod, quasi die einzige Möglichkeit das Schöffenamt während der laufenden Wahlperiode niederzulegen.
      In dem Fall würden deine kommenden Termine mit Hilfsschöffen bestritten, denn dafür sind wir schließlich da.

      1. Heinemann sagt:

        @Tim: seit dem 01.07.2021 heißen Hilfsschöffen nunmehr Ersatzschöffen

  3. T sagt:

    Find ich super, dass ihr hier auch so eine extra Folge veröffentlicht.
    Ich fände des auch persönlich interessant und würde mich grundsätzlich für so etwas melden. Allerdings hat mir meine Erfahrung als zweimaliger Zeuge (gleiches Verfahren, zwei Instanzen, Aussage im Beruf als Bankmitarbeiter) die Lust an jeglichem Kontakt mit der Justiz genommen.
    Insbesondere die fehlende Anonymität und fehlender Schutz vor z.B. Zeugen der beschuldigten Partei lassen mich zurückschrecken.
    Zudem ist es alles noch so altbacken und papierlastig.
    Dennoch wichtig und bitte meldet euch genug Leute, um die Flut der braunen Suppe bei den Schöff:innen zu vermeiden!

  4. KathrinB sagt:

    Was vielleicht noch spannend ist wegen der Termine: Man bekommt zwar im Voraus schon eine Jahresplanung, wann man als SchöffIn vorgesehen ist, das betrifft aber jeweils nur den ersten Tag der Hauptverhandlung. In längeren Verfahren – in aller Regel am Landgericht – kann es durchaus (regelmäßig) passieren, dass da dann noch einige Termine dazukommen. Die werden dann aber erst mitgeteilt, wenn man als SchöffIn zur konkreten Verhandlung geladen wird.

  5. Lena sagt:

    Zur Frage der Einsätze pro Jahr findet sich im Merkblatt für Schöffen die Antwort:

    „Zur Entlastung übermäßig beanspruchter Haupt- und Ersatzschöffen sind Schöffen auf ihren Antrag aus der Schöffenliste zu streichen, wenn sie während eines Geschäftsjahres an mehr als 24 Sitzungstagen an Sitzungen teilgenommen haben.“

    Sehr schöne und informative Folge!

  6. Blu sagt:

    Danke für den Podcast! In Köln ist die Bewerbungsfrist leider schon Ende Januar vorbei gewesen. Aber dann vielleicht in 4 Jahren.

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