Die Wochendämmerung

Politik, Gesellschaft, Quatsch. Der Podcast mit Katrin Rönicke & Holger Klein

Delta-Variante, Klima-Ziele, Mitte-Studie, Pflege-Urteil und Roma Lives Matter

| 15 Kommentare

Über Rechts, die Mitte und einen linken Volksentscheid

Mit Israels Maskenpflicht, dem CDU-Wahlprogramm, dem Klimaschutz-Gesetz, häuslicher Pflege, Corona-Learnings für Schulen, der Mitte-Studie, Sham Jaff zum Fall Stanislav Tomas, Widerstand in Afghanistan, einem Genom-Projekt, einem Volksentscheid und einem Faktencheck von Nándor Hulverscheidt.

Links und Hintergründe

Faktencheck von Nándor Hulverscheidt

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15 thoughts on “Delta-Variante, Klima-Ziele, Mitte-Studie, Pflege-Urteil und Roma Lives Matter

  1. Pepe sagt:

    Schon mitbekommen?
    https://netzpolitik.org/2021/nrw-laschet-regierung-will-demonstrierende-wie-kriminelle-behandeln/

    Ja Holger, ich geb dir recht. Brandgefährlich! 🙁

  2. Bernhard sagt:

    Zum CO² Preis von Vermietern und Mieter: Tatsächlich tendiere ich eher dazu, das ver Vermieter die Hauptverantwortung trägt, halte eine gleichmäßige Aufteilung für aber für Sinnvoll. Meine Argumente:
    1. Die Heizung ist zwar der Teil bei einer warmen Wohnung, der CO² verbraucht, aber nicht der wesentliche Teil. Viel wichtiger ist die Isolierung . Konzepte wie passiv Häuser zeigen, das es ohne oder mit wenig Heizkraft funktioniert. Und im extremen Vergleich, ein Lagerfeuer gibt zwar viel wärmeenergie frei, aber ohne Wände ist die Energie schnell verpufft. Klar, auch bei der Isolierung können und werden schon Vorgaben gemacht. Aber irgendwann kann man sich doch schon überlegen ob man dann nicht „den Markt“ regeln lässt.
    2. Im Mietrecht gibt es das Recht auf eine Mindesttemperatur (afaik 20°C). Auch mit dem besagten Lagerfeuer (oder Kamin) kann man diese 20°C erreichen. Für die MieterIn ist es so aber unverhältmis teuer ihr Grundrecht aufrecht zu erhalten. Die VermieterIn hat hier aber keinen Anreiz etwas anders zu machen (im Beispiel soll das Lagerfeuer als Heizung anerkannt sein). Klar, wir können zu Heizung und Isolierung verpflichten. Aber das wäre ein negativ Anreiz, wärend Geld sparen ein positiv Anreiz wäre. Und hier wären wir bei der Frage, in was für einer Gesellschaft wir leben möchten 🙂

    1. Titus von Unhold sagt:

      Das ist alles nciht so einfach, da gibt es verschiedene Zielkonflikte. Grundsätzlich kann und sollte man aus einem Bestandsgebäude kein Niedrigenergiehaus machen, vor allem sollte man alleine aus ökologischen Gründen die Finger von nachträglich gedämmten Wänden lassen und nach sinnvollen Maßnahmen wie Fenstertausch, Wärmetauscher und Dachdämmung den energetischen Mehrbedarf dezentral durch Regnerative decken.

      http://www.gebaeude-energiewende.de/data/gebEner/user_upload/Dateien/GEW_Arbeitspapier_4_Oekobilanzierung.pdf

    2. Steffen sagt:

      CDU argumentiert gegen CO2-Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter damit, dass mit dem CO2-Preis eine Verhaltenslenkung erzielt werden soll.

      Wie soll ein Mieter im Altbau mit schlecht gedämmter Wohnung und alter Ölheizung im Keller denn sein Verhalten ändern? Heizung ausschalten?

  3. JP sagt:

    Zum Umlegen der Heizkosten auf Vermieter: Es geht ja nicht nur um die Heizung. Es ist ja auch die Gebäudedämmung.

    Und dass man nicht die Gebäudebesitzer verpflichtet, den Wohnraum energieeffizient umzubauen, sondern mittels der Beteiligung an den Heizkosten Anreize schaffen möchte, passt ja zum Anreizkonzept des CO2-Preises.

  4. Andre sagt:

    Was das Problem mit der Wiederaufnahme eigentlich beendeter Gerichtsverfahren sein könnte? Das ist eine gute Frage, könnte aber auch eine falsche Frage sein. Die Regierungen agieren gerne über sehr lange Zeiträume (ich nenne da mal Zensursula, was inzwischen völlig unbemerkt in Kraft ist, indem Provider von der Content-Mafia gesagt bekommen, welche Domains die ver-stoppschild-et haben wollen. Wie, Missbrauchsmaterial? Das war doch von Anfang an Ablenkung. Oder die Rechnerverwanzung („Staatstrojaner“), die erst kassiert wurde, dann ganz am Rande des BVerfG-Urteils eingeführt wurde (aber nur für gaaaaaaaanz doll schlimme Verfahren), und dann unauffällig immer weiter ausgedehnt. Inzwischen dürfen alle Polizeibehörden, alle Geheimdienste alles an Rechnern verwanzen, was sie wollen. Inklusive Einbruchsrecht, wenn Verwanzen über#s Netz zu schwer wäre. Ich erwarte da schon länger die Forderung nach einem Raubrecht, wenn es um Verwanzung von Geräten gibt, die die Beschuldigten gemeinerweise aus der Wohnung immer mitnehmen, so dasss da kein Einbruch hilft. Das wurde alles nicht auf einen Schlag eingeführt, sondern schleichend. So könnte das „Freisprüche gelten nicht“-Gesetz jetzt auch der Anfang von einem Weg sein. Mir gefällt die Richtung nur nicht, in die die Anzeichen so deuten.

  5. Thomas sagt:

    Die Frage warum diese Änderung der StPO gefährlich ist, kann ich vielleicht etwas beleuchten. Kadda hat das Argument gebracht, dass es gerechter ist, weil man dann ja Menschen verurteilt, die man sonst nicht verurteilt hätte. (Auf diese „das ist eingeschränkt“ Nummer gehe ich nicht ein. Einmal eingeführt, verschwindet sowas gern.) Das bedeutet, dass für niemanden, der einen Freispruch bekommen hat, egal ob schuldig oder nicht, je wieder Frieden in das eigene Leben einkehrt. Die Polizei wird dir immer latent nachstellen, du wirst immer in der Gefahr leben, dich wieder vor Gericht verteidigen zu müssen. Das ist Staatsterror. Es ist dabei unerheblich, ob die Personen tatsächlich die Tat begangen haben, denn auch Schuldigen müssen wir zugestehen, dass nach einem rechtsstaatlichen Verfahren, dieses bindend ist, allein schon weil die Umkehrfrage ist: „Was tun wir um die Nicht-schuldigen zu schützen?“. Diese Regelung stellt Rechtssicherheit als Grundfeste des Rechtsstaats in Frage.

    Hinzu muss man sich auch denken, dass unter diesem Gesichtspunkt, kein Verbrechen, das nicht in einer Verurteilung endet, auf ewig von der Polizei verfolgt wird. Und das bedeutet heutzutage: Quellen-TKÜ, etc. eine immer weitergehende Eskalation der polizeilichen Mittel. Wie das funktioniert konnte man schon bei Andrej Holm sehr schön sehen.

    1. Boethi sagt:

      Als Holger davon erzählt hat, dass bisher ein freigesprochener Täter/Verdächtiger nicht mehr für die Tat verurteilt werden kann wenn sich neue Beweise finden, war ich ziemlich überrascht. Ich bin ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass dies bereits möglich sei. Heißt das wirklich, dass ein freigesprochener Angeklagter nach dem Urteil erklären kann: Ich war’s doch und Ihr könnt mir nix mehr anhaben!?
      Im umgekehrten Fall eines Verurteilten, dessen Unschuld später bewiesen werden kann, ist eine Änderung des Urteils doch auch möglich. Oder etwa nicht?

      1. Titus von Unhold sagt:

        „Heißt das wirklich, dass ein freigesprochener Angeklagter nach dem Urteil erklären kann: Ich war’s doch und Ihr könnt mir nix mehr anhaben!?“

        Ja und das ist auch gut so. Thomas‘ Argumente gibt es auch in ausführlich im Verfassungsblog:

        https://verfassungsblog.de/du-bist-gebunden/

        1. Boethi sagt:

          Ja, ich verstehe die Argumente. Ich war nur wirklich überrascht, dass dies in Deutschland so geregelt ist. Und: Der Art. 103 Abs. 3 GG, der dabei jetzt überall zitiert wird, sagt eben: Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft (!) werden.
          Deshalb ging ich davon aus, dass bei nuer Beweislage auch ein früherer Freispruch aufgehoben werden kann.

      2. Norbert sagt:

        https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufnahme_des_Verfahrens
        Die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens ist zu Ungunsten des Angeklagten heute schon möglich – bei schwerwiegenden Gründen. Neue Beweismittel reichen dazu aber nicht, ein nachträgliches Geständnis hingegen schon.

  6. Norbert sagt:

    Nach Holgers Fukushima-Rant möchte ich doch auf ein paar Dinge hinweisen:
    1) Es gibt zwei Kraftwerke mit „Fukushima-“ im Namen: Fukushima Daiichi und Fukushima Daini. Beide hatten am Tag des Erdbebens einen Störfall, das eine ist in die Luft geflogen, das andere wurde seitdem nicht wieder angefahren.
    2) Die Präfektur Fukushima, in der die Kraftwerke liegen, hat in etwa die Größe von Schleswig-Holstein, die gleichnamige Hauptstadt die Einwohnerzahl von Wiesbaden.
    Von der anderen Seite der Erde aus gesehen macht das wahrscheinlich keinen Unterschied. Aber wenn mir einer sagt: „Brokdorf, Brunsbüttel, Kiel, Schleswig-Holstein. Hab Dich nicht so, das ist doch das Selbe“ wäre ich zumindest ziemlich irritiert.
    PS: Bilder aus Fukushima vom letzten Jahr: https://youtu.be/pmK05hMN418

  7. Philip sagt:

    Weil Kadda ja nach der konkreten Gefahr gefragt hat: Solche Anwandlungen von versuchten Mehrfachverurteilungen hatten wir ja schon im Fall von Chelsea Manning gesehen. Zwar ist sie kein Fall einer Mehrfachverurteilung, sondern sie wurde begnadigt und dann in „Beugehaft“ genommen – trotzdem sieht man ganz gut, wie korrupte und autokratische Regierungen Leute auf juristischen Weg in Grund und Boden klagen können. Wenn man den Grundsatz der Doppelbestrafung abbaut (den wir schon seit dem römischen Reich haben!), öffnet man nur eine weitere Hintertür für Autokraten.

    Insofern würde ich gerne die Frage von Kadda umdrehen: Aus welcher konkreten Gefahr heraus muss man hier das Gesetz ändern? Gehen uns in Deutschland ständig so viele Morde durch die Lappen? Haben wir bei so vielen Völkermordprozessen in den letzten Jahren juristisch versagt – und falls ja: Würde ein erneutes Urteil helfen? Oder müsste man nicht lieber die Ermittelungsmöglichkeiten stärken? Mit dem Grundsatz fährt man ja in Europa seit dem römischen Reich ganz gut…

  8. Thomas W. sagt:

    Kleiner Zusatz zum Thema Inflationsangst:

    Die „Jeder x-te Dollar wurde in den letzten y Monaten gedruckt“-Erzählung wird meines Wissens nach vorwiegend in der Crypto-Community herumgereicht und soll wohl die Überlegenheit deflationär ausgelegter Cryptocurrencies wie dem Bitcoin gegenüber dem ach so inflationären Fiatgeld der Zentralbanken unterstreichen, in dem Fall dem Dollar der Fed.

    Wie alles aus dem Crypto-Marketing ist aber auch das gelogen oder zumindest grob sinnentstellend. Was da im Zuge des sogenannten „Quantitative Easing“ erhöht wird, ist nämlich keineswegs die Geldmenge M1 bis M3 (also das durch Geldschöpfung erzeugte und im Umlauf befindliche Giralgeld), sondern die Monetäre Basis M0, das sogenannte Zentralbankgeld. M0 enthält zwar das Bargeld der jeweiligen Währung (daher wahrscheinlich die Vorstellung des „Geld-Druckens“), den überwiegenden Teil stellen aber Mindest- und Überschussreserven von Geschäftsbanken dar (das mit den Negativ-Zinsen). Durch solche Einlagen geschaffenes Zentralbankgeld verändert die Bilanz der Zentralbank also nicht, weil jeder Forderung eine Verbindlichkeit gegenübersteht.

    Das erklärt dann auch die immer wieder diskutierte Frage, warum statt Quantitative Easing nicht einfach Helikoptergeld an Bürger ausgezahlt wird: Weil bei Helikoptergeld neu geschaffenes Zentralbankgeld eben schon in die Realwirtschaft „entkommt“, wo es die Menge des in Umlauf befindlichen Giralgelds dauerhaft erhöht und somit Inflation erzeugt. Stellt man hingegen den Geschäftsbanken einfach mehr Liquidität zur Verfügung, können diese zwar durch die Vergabe von mehr Krediten auch die Menge des Giralgeldes erhöhen (was aktuell wohl die Asset-Preise so hochtreibt), allerdings verschwindet dieses Giralgeld durch die Rückzahlung der Kredite auch wieder, wodurch die Gesamtbilanz langfristig gesehen wieder ausgeglichen ist, was die Inflation begrenzt.

    Fun Fact am Rande: Direkt nach der Episode der Wochendämmerung spielte mein Podcatcher die aktuelle Episode der Mikroökonomen ab, wo man sich ziemlich am Anfang auch etwas über die ständig durch die Medien gepeitsche Inflationsangst lustig gemacht hat. Holgi lag also goldrichtig mit seiner Spitze gegenüber den deutschen Journalisten, die sooooo gerne von Inflation schreiben. 😀

  9. Conny sagt:

    Nur noch ganz kurz zum Impfen. Ihr habt ja gesagt, dass das in Brandenburg gerade stagniert, weil sich die Leute nicht mehr impfen lassen wollen. Und Warnung, das ist jetzt anekdotisch, insofern weiß ich nicht, wie relevant das für die Impfzahlen ist: Ich kenne Leute (mich, aber auch andere), die durchaus in Brandenburg wohnen, sich aber in Berlin haben impfen lassen. Und ehrlich gesagt, vermute ich, dass wir dann für Berlin gezählt wurden, da die impfenden Ärzte ja einfach nur die Zahlen melden und nicht die Wohnorte der Impflinge, oder?
    Ich würde selbst aber trotzdem vermuten, dass das nur einen geringen Unterschied in den Zahlen ausmacht und finde es auch traurig und gefährlich, dass sich nicht mehr genug Menschen finden, die sich impfen lassen wollen.

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