Diesmal: Proteste in Georgien, Zahlen zum Verkehr, Rendite-Deckel, die Arbeiterklasse, Sham Jaff zu Haiti, EU und Libanon und eine gute Nachricht für Britney Spears. Mit einem Faktencheck von Katharina Alexander und einem Limerick von Jens Ohrenblicker.
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Links und Hintergründe
Georgien
- New Eastern Europe: https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCdossetien#Beitrittspl%C3%A4ne_zu_Russland
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCdossetien#Beitrittspl%C3%A4ne_zu_Russland
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Abchasien
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bidsina_Iwanischwili
- tagesschau: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/georgien-gesetz-auslaendische-einflussnahme-100.html
- taz: https://taz.de/Oligarch-Iwanischwili-in-Georgien/!6005092/
- DLF: https://www.deutschlandfunk.de/irakli-kobachidse-uebernimmt-amt-des-ministerpraesidenten-100.html
Verkehr
- FOES: https://foes.de/publikationen/2024/2024-04_FOES_OEPNV.pdf
- taz: https://taz.de/Studie-ueber-Kosten-des-OePNV/!6005052/
- Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/_startseite/Artikel2023/I/230117_Landesstrassen.html?nn=e65d7965-27f2-43e0-b3d4-54a5dcf3a9ba
- Sachsen-Anhalt: https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tsa_rssinclude/ressort_06_03_2024_pressemitteilung_mehr-als-260-millionen-euro-fuer-sachsen-anhalts-strassen-bruecken-und-radwege.pdf
- Sachsen-Anhalt: https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tsa_rssinclude/ressort_06_03_2024_pressemitteilung_mehr-als-260-millionen-euro-fuer-sachsen-anhalts-strassen-bruecken-und-radwege.pdf
- BaWü: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/mehr-als-400-millionen-euro-fuer-erhalt-von-strassen-im-land
- Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222264/umfrage/einnahmen-aus-der-kfz-steuer-in-deutschland/
- Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/7118/umfrage/investitionen-des-bundes-in-den-strassenverkehr/
- Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222264/umfrage/einnahmen-aus-der-kfz-steuer-in-deutschland/
- Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2478/umfrage/entwicklung-der-einnahmen-aus-mineral-energiesteuer-seit-dem-jahr-1950/
- Statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1265380/umfrage/kosten-und-erloese-des-strassenverkehrs-in-deutschland-nach-fiskallogik/
- Die Güterbahnen: https://die-gueterbahnen.com/assets/files/news/2021/studie-abschaetzung-der-kosten-der-verkehrstraeger-im-vergleich.pdf
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kosoziale_Marktwirtschaft
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Forum_%C3%96kologisch-Soziale_Marktwirtschaft
Rendite
- taz: https://taz.de/Gruene-fuer-Wohnen-und-Gesundheit/!6004899/
- Finanztipp: https://www.finanztip.de/baufinanzierung/immobilie-kapitalanlage/
Die Arbeiterklasse
- FES: https://www.fes.de/sozial-und-trendforschung/arbeiterklasse
- FES: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/21171.pdf
Sham Jaff zu Haiti
- NPR: https://www.npr.org/2024/05/01/1248397751/the-announcement-of-a-new-prime-minister-divides-haitis-transitional-council
- Guardian: https://www.theguardian.com/world/2024/apr/30/haiti-new-prime-minister-fritz-belizaire
EU und Libanon
- tagesschau: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/libanon-fluechtlingsdeal-von-der-leyen-100.html
- DLF: https://www.deutschlandfunk.de/eu-fluechtlingsdeal-interview-mit-gerald-knaus-migrationsforscher-dlf-783d4487-100.html
- ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/episode/ferngespraeche/libanon/radioeins/12944561/
Die gute Nachricht
- RND: https://www.rnd.de/promis/britney-spears-und-ihr-vater-einigung-im-rechtsstreit-um-vormundschaft-QJMQTEH2CRJCFGCYA76SP32SGQ.html
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Britney_Spears#:~:text=Im%20August%202020%20beantragte%20Spears,als%20Vormund%20bis%20Februar%202021.
- Buch: https://www.penguin.de/ebook/The-Woman-in-Me/Britney-Spears/Penguin/e614318.rhd
Limericks
Die Stadt Spenge in Ostwestfalen veranstaltet ein Limerick-Festival am 8. Juni und verleiht dort den 1. Spenger LImerickpreis. Dafür wurde ein Limerick-Wettbewerb ausgeschrieben. Bis zum 12. Mai können noch Limericks zu den Themen #Sehnsuchtsorte #Zuhause #Europa eingereicht werden. Infos und Teilnahmeformular gibt’s auf taschenpoesie.de.
Der Faktencheck von Katharina Alexander
- Die 2. Lesung des NGO-Gesetzes in Georgien war am 1., nicht am 2. Mai
- Bidsina Iwanischwili war nicht von 2011 bis 2013, sondern von Oktober 2012 bis November 2013 Premierminister von Georgien
- Sham sprach davon, dass 90.000 Menschen über einen längeren Zeitraum aus Port-du-Prince geflohen seien, allerdings beläuft sich die Zahl auf nur einen Monat.
- Die Vormundschaft von Britney Spears wurde schon im November 2021 aufgehoben
- Weil Holger fragte, ob die USA Suchtprobleme deutlich höher hängen würde als Deutschland.Problem vermutlich eher mangelndes Bewusstsein für Psychische Gesundheit und Paparazzikultur in den 2000ern
- Der Schauspieler von Chandler hieß Matthew Perry
Herr Bohlen war siegreicher Bieter
und kaufte sich die Johanniter,
die sich nicht lang weigern,
Rendite zu steigern:
„Los!“, rufen sie. „Schneller! Renn, Dieter!“
Zum Thema Vormundschaft kann ich den Beitrag „Plötzlich machtlos: Wenn rechtliche Betreuung schiefgeht“ vom WDR empfehlen (https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWJmYzhhMjIyLWJlZTUtNGMwNS1hMTU5LTEwNzMyN2ZiMzMzOQ/).
Der Fall schildert eindrücklich, wie schwer es werden kann, aus einer Betreuungssituation wieder herauszukommen. Die Betroffene in diesem Fall ist zwar eine ältere Dame und in ihrem Fall lief leider tatsächlich sehr vieles schief, aber prinzipiell kann man in jedem Alter durch Unfall, plötzliche Krankheit o.ä. in so eine Situation geraten, insbesondere wenn man keine nahen Angehörigen hat und die Betreuung nicht mittels Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht vorab geregelt wurde.
Kein sehr schönes Thema, aber man ist eigentlich nie zu jung, um sich damit auseinanderzusetzen und idealerweise die eigenen Wünsche dazu schriftlich festzuhalten.
Die USA haben ein Gesetz zur Registrierung ausländischer Agenten seit 1938. Es nennt sich Foreign Agents Registration Act = Gesetz zur Registrierung ausländischer Agenten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Foreign_Agents_Registration_Act?
Nach dem Gesetz drohen jedem, der in den USA mit ausländischer Finanzierung politisch tätig wird und sich nicht als „ausländischer Agent“ registriert, Geld und/oder Gefängnisstrafen. Außerdem müssen „ausländische Agenten“ ihre Veröffentlichungen als vom „ausländischen Agenten“ stammend kennzeichnen. Die damalige russische Studentin Maria Butina wurde in den USA 2018 aufgrund dieses Gesetze zu 18 Monaten Haft verurteilt. Ihr Vergehen bestand darin, als Waffennärrin Kontakte zur US-Waffenlobby geknüpft zu haben.
Außerdem arbeitet selbst die EU an einem solchen Gesetz über ausländische Agenten.
https://www.dbb.de/artikel/eu-kommission-stoesst-mit-richtlinienvorschlag-auf-kritik.html
https://www.euractiv.de/section/eu-innenpolitik/news/eu-gesetz-zu-auslaendische-agenten-koennte-gegen-eu-recht-verstossen/
Und auch in Frankreich wurde so ein Gesetz ins Parlament gebracht.
https://www.liberation.fr/politique/contre-les-ingerences-etrangeres-lassemblee-valide-une-mesure-de-surveillance-algorithmique-20240327_CLYUH6LBDRGENGACSMHLOIY7RU/
Das ist ja interessant. Mir fallen zwar auf den ersten Blick einige Unterschiede auf (z.B. sind in den USA humanitäre Hilfsorganisationen nicht betroffen, in Russland aber schon), aber im Grunde klingt das schon recht ähnlich.
Wäre spannend, da mal die genauen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu Russland zu hören/lesen.
ich finde diesen Abschnitt in der Wikipedia sehr erhellend in Bezug auf die Vergleichbarkeit. Denn zu sagen „die USA machen das auch!“ ist auch eine typische Putin-Argumentation: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_%E2%80%9Eausl%C3%A4ndische_Agenten%E2%80%9C_in_Russland
„Denn zu sagen „die USA machen das auch!“ ist auch eine typische Putin-Argumentation“
Genau das antwortet Putin auch in diesem uralten Interview mit Jörg Schönenborn auf die erste Frage:
https://www.youtube.com/watch?v=yrwfaZj479g
Es ist gut, dass ich hier neben Klugscheißer noch einen Zweitjob habe, ich fürchte nämlich, dass ich mich langsam unbeliebt mache, aber, lieber Holger, so viel sei gesagt:
„Beton“ braucht im Deutschen keinen Akzent auf dem E, da das in der deutschen Schriftsprache nicht üblich ist. Beton spricht man dennoch mit langem, geschlossenen E wie in „beten“ oder „Beet“, unabhängig davon, ob man es eindeutscht (Beetong) oder bildungsbürgerlich (Zwinkersmiley) mit französischem Nasal spricht. Das sagt auch der Dude, äh der Duden: https://www.duden.de/rechtschreibung/Beton
https://cdn.duden.de/_media_/audio/ID4135207_492265018.mp3
Das ist das einzig Richtige 🙂
Die Ösis BETONen immer so komisch. 😉
Die geschilderte “gewinnabschöpfung für Immobilienunternehmen” finde ich in zweierlei Hinsicht problematisch.
1. Mangelhafte pflegequalität behebt man nicht durch Abschöpfung von Gewinnen, sondern durch die Durchsetzung der Standards, die bereits existieren. Wenn sich das Unternehmen nicht daran hält, gilt es dies zu beheben. Dadurch sinkt die Rendite dieser Unternehmen automatisch.
2. Im Zweifelsfall führt die Gewinnabschöpfung nur dazu, dass Unternehmen weitere Immobilien kaufen um die gewinnabschöpfung zu vermeiden. sie reinvestieren ihre Profite anstatt sie auszuschütten.
Vielen Dank Holger für das Argument „Steuern sind etwas anderes als Abgaben“. Ich habe neulich mit einem landwirtschaftsaffinen Menschen gesprochen, der bezüglich der klimaschädlichen Subventionen in der Landwirtschaft das bekannte Argument gebraucht hat, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nur einen geringen Teil ihrer Betriebszeit auf öffentliche Straßen unterwegs seien und daher keine Kfz-Steuer zahlen sollten. Ich war der Meinung, dass diese Argumentation die Aufgabe des Staates nicht richtig beschreibt, konnte dies aber nicht richtig artikulieren. Beim nächsten Mal werde ich ein schlagkräftigeres Argument parat haben.
Hallo Ihr beiden,
als seit 14 Jahren pflegende_r Angehörige_r:
AWO schön und gut, aber ich erinnere mich noch daran, dass eine SPD-Politikerin, die irgendwo der AWO vorstand, führend darauf hingewirkt hatte, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ abzuschaffen mit dem Bundesteilhabegesetz. (Wo wir jetzt sind. Auch in der Intensivpflege etc.) Was ein massives Problem für pflegebedürftige und behinderte Menschen ist, die nicht in Einrichtungen, sondern in ihren eigenen Wohnungen und z.B. mit ihren Eltern, Kindern und Freund_innen etc. leben wollen; Familie gründen, zur Schule gehen, sozialversicherungspflichtig und für Erwerbseinkommen zu arbeiten, studieren, sich politisch und sozial betätigen, Freund_innen treffen wollen etc.
Oder kürzer: Bitte setzt nicht das Leben in Heimen als Norm.
Auch alte Menschen wollen die (vielleicht sogar wieder vorrangige?) Option haben, zuhause und außerhalb ihres Wohnraumes von ambulanten Diensten etc. gepflegt zu werden statt nur in stationären Einrichtungen. Mit einem Dienstleister, den ich realistisch wechseln kann, ohne umziehen zu müssen etc.
Es gibt sicherlich Situationen, wo es gut ist, Heime/Sonderschulen/Werkstätten und andere stationäre Einrichtungen als Option zu haben, aber menschenrechtstechnisch ist Selbstbestimmung meiner Meinung nach zurecht ein sehr hohes Gut.
Und die AWO selber betreibt ja auch tw. ambulante Dienste, insofern sehe ich es schon als von oben kommenden, gewollten Ansatz, stationäre Versorgung zu pushen.
Eure kurze Ausführung zu Renditen durch Pflegeheime, passt auch dazu.
Hi Katrin,
bei den Links zu Georgien ist statt eines Links zu New Eastern Europe ein zweites Mal nen Link zu Wiki drin.
oh, pardon und vielen Dank für den Hinweis! Wird sobald wie möglich geändert
Es gab für mich nicht viel Rendite,
drum fehlt mir jetzt Geld für die Miete.
Im Sommer, okeeeee,
schlaf ich an der Spree
– im Winter ist DAS jedoch schiete!
Ein Doktor aus England, ein Brite
Strebte nach höh‘rer Rendite.
Da er kein Misanthrop war
Ging er nach Europa
Und macht jetzt in Potsdam Visite.
Der dieswöchige Melimerick:
Die schaumgeborene Aphrodite
Die hält nicht so viel von Rendite
Sie liebt nur die Liebe
und lustvoll Begierde
Fürs Kapital wär´ sie ne Niete
Kleine Korrektur: In Zeile 3 muss es heißen: Sie will nur die Liebe
Also:
Die schaumgeborene Aphrodite
Die hält nicht so viel von Rendite
Sie will nur die Liebe
und lustvoll Begierde
Fürs Kapital wär´ sie ne Niete
Der Holgi späht stets nach Rendite
Wenns gut läuft dann reichts für die Miete
Er dealt und er traded
Er schnauft und ist faded
Zum Schluss reichts sogar für ne Suite
Das „i“ wie in „Miete“,
Betont wie in „Rendite“
Bitte nicht wie ihn „wohnen“
Das „o“ so betonen,
nein, das „i“ so wie in „Profite“
Lieber Holgi,
ich fand Deinen Ausbruch zum Thema „Vormundschaft“ – gemeint war vermutlich rechtliche Betreuung (§§ 1814 ff BGB) – äußerst bedauerlich. Ich bin seit gut einem Jahr beruflich als rechtlicher Betreuer tätig und setze mich wie viele meiner Kolleg:innen täglich mit viel Engagement und Idealismus dafür ein, dass Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten brauchen, ihre rechtlichen Angelegenheiten entsprechend ihrer Wünsche gestalten können.
Ich fungiere als Wegweiser durch den sozialrechtlichen Dschungel, stelle die entsprechenden Anträge, damit staatliche Hilfen nicht ungenutzt bleiben, erstreite für meine Klienten zusätzliches Geld, wenn Jobcenter oder Sozialamt Leistungen falsch berechnet oder falsch beraten haben, indem ich meine Berufserfahrung im Sozialrecht und meine Kenntnisse als Volljurist in die Waagschale werfe, hatte innerhalb der letzten Monate viele Wochenenden, an denen ich bei nicht gerade üppiger Pauschalvergütung trotzdem für Anliegen der Klienten zur Verfügung stand und habe seit der Existenzgründung als Einzelkämpfer Anfang letzten Jahres keinen Urlaub gehabt. Die Arbeit macht mir Spaß, weil ich für Menschen im Zusammenspiel mit vielen anderen sehr engagierten Menschen aus diversen staatlichen wie sozialen Hilfesystemen viel erreichen kann! Dafür nehme ich auch die starke Beanspruchung, die der Beruf mit sich bringt, gerne in Kauf.
Was mir keinen Spaß macht sind hingegen die ständigen Vorurteile, die mir qua Zugehörigkeit zum Berufsstand entgegenschlagen, auch, weil Medien sich gerne auf Negativbeispiele konzentrieren und vor dem Schreckgespenst des bösen / faulen / die Wünsche seiner Klienten nicht respektierenden / ausbeuterischen Betreuer warnen. Oder es wird das Schreckgespenst von der Betreuung wider Willen an die Wand gemalt; manchmal auch einfach auf rein anekdotischer Grundlage, weil man da einen Fall im Bekanntenkreis hat, wo der Betreuer alles kaputtmacht. Kann sein. Kann aber auch sein, dass Dir einfach viele Informationen zum Binnenverhältnis zwischen Deinem Bekannten und seinem Betreuer fehlen und die Schizophrenie Deinen Bekannten fortwährend vor Herausforderungen stellt, die sich nur von Deinem Standpunkt aus als Ergebnis der Betreuertätigkeit darstellen. I dunno.
Ich wünsche mir, dass Du Dich – und die Bereitschaft Dich in fachfremden Themen zu verbeißen schätze ich an Dir – vielleicht auch einmal in das Thema rechtliche Betreuung reingräbst, bevor das nächste mal „on air“ zum Thema gesprochen wird.
Vielleicht ist es ja ein Anfang, wenn Du weißt, dass ….
1. „… in Deutschland gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden darf.“ (§ 1814 Abs. 2 BGB); dabei ist vom freien(!) Willen die Rede, weil es eben nicht auf die Geschäftsfähigkeit ankommen soll, um einen entgegenstehenden Willen äußern zu können;
1a. … dass eine Betreuung grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen hat, er also weiterhin auch selbst Verträge schließen und Anträge stellen kann; insbesondere kann er dadurch auch zeigen, dass die Betreuung nicht mehr erforderlich ist und beendet werden sollte; eingeschränkt wird die Geschäftsfähigkeit nur, wo ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird, was die Ausnahme darstellt;
1b. … dass der Betreuer den Wünschen des Betroffenen verpflichtet ist und von ihnen nur in sehr engen Grenzen (§ 1821 Abs. 3 BGB) abweichen darf; die Wünsche des Betroffenen werden daher auch als magna carta der Betreuung bezeichnet;
2. … Betreuungen nur angeordnet werden dürfen, soweit sie erforderlich sind (§ 1815 Abs. 1 BGB) und der Betreuer auch innerhalb der am Ende angeordneten Aufgabenbereiche nur soweit unterstützen soll bzw. darf, wie es zur Unterstützung erforderlich ist (§ 1821 BGB; sog. Erforderlichkeitsgrundsatz); insbesondere darf der Betreuer seinen Klienten nur gesetzlich vertreten, wenn es nicht anders geht, § 1821 Abs. 1 S. 2 BGB a.E.; vorrangig ist, dass der Betreuer den Klienten bei der Findung einer eigenen Entscheidung unterstützt und berät, siehe ebenda;
2a. … dass der Erforderlichkeitsgrundsatz auch bedeutet, dass der Betreuer daran arbeiten muss, sich selbst überflüssig zu machen, indem er seinem Klienten in seinem Aufgabenkreis alle gewünschten sozialen Hilfen (insbesondere die Eingliederungshilfe, die beim Zurückfinden in ein eigenständiges Leben helfen soll, aber auch Anbindung an eine Schuldnerberatung, usw.) verschafft, zu deren eigenverantwortlicher Organisation sein Klient mangels Kenntnis nicht in der Lage war, vgl. auch § 1821 Abs. 6 BGB („Perspektivplanung“); ein großes Thema in letzter Zeit war ja, dass viele Menschen soziale Hilfen mangels Kenntnis oder bürokratischer Hürden unbeabsichtigt nicht in Anspruch nehmen; ein Betreuer kann da gut Abhilfe schaffen;
3. … seit Anfang 2023 ein Registrierungsverfahren für neue berufliche rechtliche Betreuer gilt, in deren Rahmen Qualifikation und Eignung geprüft werden;
4. … dass der Betreuer bei vielen wichtigen Rechtsgeschäften auf die Genehmigung des Betreuungsgerichts angewiesen ist, wenn er den Klienten vertreten will und im Genehmigungsverfahren regelmäßig ein Verfahrenspfleger bestellt wird, der als weiterer Verfahrensbeteiligter neben Betreuungsgericht (Richter oder Rechtspfleger) und Betreuer prüft, dass die Wünsche oder – wenn er nicht geäußert werden kann – der mutmaßliche Wille des Klienten respektiert wird;
5. … dass der Betreuer der Aufsicht des Betreuungsgerichts unterliegt, das dem Betreuer bei pflichtwidrigem Verhalten auch Weisungen erteilen kann, §§ 1861 ff. BGB;
6. … dass eine ggf. stattfindende Vermögensverwaltung durch den Betreuer durch eine Pflicht zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und einer Verpflichtung zur jährlichen Rechnungslegung betreuungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt und überdies in den §§ 1835 ff. BGB weitreichenden gesetzlichen Vorgaben zu folgen hat, insbesondere Sparvermögen durch eine sogenannte Sperrvereinbarung mit der Bank vor dem Zugriff des Betreuers geschützt ist, weil insoweit Verfügungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedürfen, § 1845 BGB;
7. … dass Betreuungen, die auf eigenen Wunsch des Betroffenen eingerichtet worden sind, nach § 1871 Abs. 2 BGB auf Antrag des Betroffenen grundsätzlich wieder aufzuheben sind; entsprechendes gilt auch nach § 1871 Abs. 1 BGB für Betreuungen, die nicht auf Antrag des Betroffenen eingerichtet worden sind, wenn es dem Betroffenen (und sei es nur vorübergehend) derart besser geht, dass er (für den Moment oder auf Dauer) seine Angelegenheiten wieder selbst besorgen kann (BT-Drs. 19/24445, 307 f.; BGH BtPrax 2016, 39).
Als weiterführende Leseempfehlung zur Rolle der rechtlichen Betreuung im Kanon der sozialen Hilfesysteme empfehle ich bei Interesse :
https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-3-18_kooperation-abgrenzung-sozialer-pflegerischer-gesundheitlicher-unterstuetzung.pdf
Auf Nachfragen per Mail antworte ich auch gerne.
Viele Grüße
Arne